Landwirtschaftliche Beratung  

Durch die in den letzten Jahren immer stärkere Einbeziehung der Land- und Forstwirte in das Steuersystem und die permanente Nachfrage um Beratung in diesem Bereich war es erforderlich auch diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Unsere Kanzlei hat sich daher zum Ziel gesetzt auch diesem kleinen Personenkreis mit individueller Beratung zur Seite zu stehen.

So erstreckt sich die Beratung auf alle land- und forstwirtschaftlichen Bereiche sowohl in steuerlicher als auch in sonstiger Hinsicht. So z. B. bei:
und vieles mehr, bitte fragen Sie auch hier nach!

Unsere Leistungen im Überblick:

»  Finanzbuchführung für Land- und Forstwirte
» 
Lohnbuchführung für Land- und Forstwirte
»  Aufstellung von Jahresabschlüssen
» 
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
» 
Betriebsverpachtung
»  Betriebsübergabe und Rechtsnachfolgeregelung
» 
Betriebsverkauf
» 
Betriebsstillegung
» 
Verkauf und Entnahme von Holz
»  Verkauf und Entnahme von einzelnen Grundstücken
» 
Klärung sämtlicher umsatzsteuerlicher Fragen der Land- und Forstwirtschaft
» 
Fragen zur LAK und LKK